Soll der Gebäudezustand,beispielsweise einer Nachbarbebauung, vor einer beginnenden Baumaßnahme festgestellt und dokumentiert werden, möchte sich der Auftraggeber vor einem möglichen unberechtigten Schadensersatzanspruch des betreffenden Besitzers schützen. Nicht selten werden bestehende Schäden am Gebäude auf angrenzende Bauarbeiten zurückgeführt, berechtigt oder unberechtigt.
Die Bauzustandsdokumentation vor Baubeginn soll Streitigkeiten über Schäden, die meist in Gerichtsverfahren enden, abwenden. Dabei stelle ich zunächst den Zustand des Gebäudes vor Beginn der Baumaßnahme fest und dokumentiere bestehende Schäden. Im Zweifel kann die Dokumentation dann während oder nach der Baumaßnahme mit dem aktuellen Zustand verglichen werden.