Abnahme Neubau / Sanierung

Durch die Abnahme einer Bauleistung werden die Vollständigkeit und die Vertragsmäßigkeit des Auftrages, sowie dessen regel- und gesetzeskonforme Ausführung durch den Bauherr bestätigt. Durch die Abnahme treten einige Rechtsfolgen, wie beispielsweise der Beginn des Gewährleistungszeitraumes oder auch die für den Bauherrn nachteilige „Umkehr der Beweislast“ ein. Dass bedeutet der Bauherr muss beweisen wer einen Schaden zu vertreten hat. Dies kann durch den Vorbehalt, also das Anzeigen von Mängeln zur Abnahme vermieden werden.

 

Auf Anfrage begleite ich Sie gern bei der Abnahme, sodass Ihnen ein sachverständiges Auge zur Seite steht. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich meist auch eine Begutachtung der Bauleistung vor der Abnahme, also in der Phase der Ausführung, da Fehler in der Verarbeitung meist zum Abnahmetermin verdeckt sind, beispielsweise bei einer Abdichtung. (siehe auch Baubegleitung / Qualitätskontrolle).