Im Vordergrund bei der Beurteilung von Bauschäden steht die Ursachenfindung. Teilweise sind größere Bauschäden auf einen banalen Ausführungsfehler zurückzuführen, welcher bereits mit einem geringen Untersuchungsaufwand abgeklärt werden kann. Hingegen kann ein oberflächlich kleiner Schaden ein Anzeichen für eine bisher unentdeckte Beeinträchtigung der Bausubstanz sein und tiefgreifende Untersuchungen nach sich ziehen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Unterbreitung von Lösungsvorschlägen zur fachgerechten Beseitigung der Ursachen und deren Folgeschäden ein Aspekt der Beurteilung.
Je nach Wunsch, biete ich Ihnen drei Verfahrenswege an, mit dessen Ergebnissen Sie beispielsweise an den Verursacher herantreten können:
Ausführliche schriftliche Gutachten werden dort benötigt, wo Dritte mit eingebunden werden müssen bzw. wenn ein bestimmter Zweck damit verfolgt werden soll. Eine umfassende Beschreibung der festgestellten Situation, inklusive Dokumentation und Ursachenermittlung sind dabei unumgänglich. Meist haben die Leser dieser Gutachten nicht die Möglichkeit das Objekt oder den Schaden selbst zu besichtigen und sind daher auf die ausführliche Beschreibung der Situation angewiesen.
Meine Gutachten sind klar strukturiert, für jedermann verständlich und werden in ansprechender Form übergeben. Inhaltlich wird nur das Wesentliche betrachtet und gezielt und fachgerecht ausgearbeitet. Sie erhalten damit eine aussagekräftige Grundlage für Ihre Zwecke bzw. zur Verwendung gegenüber Dritten.
Der Teufel steckt im Detail. Es sind meist die Anschluss- oder Randbereiche von Bauteilen oder Bauarten die Ärger bereiten und zu Schäden führen. Eine Begutachtung solcher Ausführungsdetails sollte im Zweifel durch einen Sachverständigen erfolgen. Oftmals werden diese Bereiche im weiteren Baugeschehen überbaut, beispielsweise mit Erdstoffen, Beschichtungen oder Trockenbau, und bleiben verborgen. Zur Abnahme sind die Details dann nicht mehr sichtbar.
Gern können Sie mich mit der Überwachung und Kontrolle neuralgischer Bauabschnitte beauftragen. Je nach Baufortschritt begutachte ich entweder die gesamte Bauleistung oder nur bestimmte gefahrenträchtige Ausführungen, bevor diese überbaut werden. Im Ergebnis können mögliche Unzulänglichkeiten an das Unternehmen herangetragen und rechtzeitig beseitigt werden, dies ist meist auch im Interesse der Unternehmer.
So können Sie sicher sein, das regelkonform gebaut wurde.
Durch die Abnahme einer Bauleistung werden die Vollständigkeit und die Vertragsmäßigkeit des Auftrages, sowie dessen regel- und gesetzeskonforme Ausführung durch den Bauherr bestätigt. Durch die Abnahme treten einige Rechtsfolgen, wie beispielsweise der Beginn des Gewährleistungszeitraumes oder auch die für den Bauherrn nachteilige „Umkehr der Beweislast“ ein. Dass bedeutet der Bauherr muss beweisen wer einen Schaden zu vertreten hat. Dies kann durch den Vorbehalt, also das Anzeigen von Mängeln zur Abnahme vermieden werden.
Auf Anfrage begleite ich Sie gern bei der Abnahme, sodass Ihnen ein sachverständiges Auge zur Seite steht. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich meist auch eine Begutachtung der Bauleistung vor der Abnahme, also in der Phase der Ausführung, da Fehler in der Verarbeitung meist zum Abnahmetermin verdeckt sind, beispielsweise bei einer Abdichtung. (siehe auch Baubegleitung/Qualitätskontrolle).
Je nachdem auf welcher rechtlichen Grundlage die Beauftragung von Bauleistungen erfolgt ist (VOB oder BGB) haben Sie bis zu 5 Jahren nach Abnahme das Recht, Mängel und deren Folgeerscheinungen auf Kosten des Unternehmers beseitigen zu lassen. Nach Ablauf dieser Gewährleistungsfrist müssen Sie für Maßnahmen zur Mangelbeseitigung in der Regel selbst aufkommen. Es lohnt sich also, vor Ablauf der Frist die Bauleistungen noch einmal begutachten zu lassen und mögliche Mängel dem Unternehmer anzuzeigen.
Auf Anfrage begleite ich Sie auch hier gerne sachverständig bei der nachträglichen Prüfung von zurückliegenden Bauleistungen.
Nicht selten herrscht Uneinigkeit darüber, wie groß Flächen für Wohn- oder Gewerbezwecke nun tatsächlich sind. Schließlich wird darüber in der Regel das Mietentgelt oder der Kaufpreis bestimmt. Die korrekte Berechnung von Wohnflächen ist dabei in der Wohnflächenverordnung geregelt, die richtige Anwendung dieser Verordnung sowie die Vermessung der Flächen sollte jedoch von einem Sachverständigen übernommen werden.
Soll der Gebäudezustand,beispielsweise einer Nachbarbebauung, vor einer beginnenden Baumaßnahme festgestellt und dokumentiert werden, möchte sich der Auftraggeber vor einem möglichen unberechtigten Schadensersatzanspruch des betreffenden Besitzers schützen. Nicht selten werden bestehende Schäden am Gebäude auf angrenzende Bauarbeiten zurückgeführt, berechtigt oder unberechtigt.
Die Bauzustandsdokumentation vor Baubeginn soll Streitigkeiten über Schäden, die meist in Gerichtsverfahren enden, abwenden. Dabei stelle ich zunächst den Zustand des Gebäudes vor Beginn der Baumaßnahme fest und dokumentiere bestehende Schäden. Im Zweifel kann die Dokumentation dann während oder nach der Baumaßnahme mit dem aktuellen Zustand verglichen werden.
Durch das Bundesamt für Strahlenschutz wird die Belastung der Atemluft durch Radon, nach Rauchen, als zweithäufigste Ursache von Lungenkrebs genannt. Radon ist ein natürliches radioaktives, geruch- und geschmackloses Edelgas, welches als Zwischenprodukt der Zerfallsreihe von Uran (welches in jedem Erdboden vorkommt) entsteht. Aus dem Baugrund gelangt Radon dann über Undichtigkeiten ins Gebäude, kann sich dort anreichern und führt zu Beeinträchtigungen der Gesundheit.
Zusammen mit einer durch das Bundesamt für Strahlenschutz anerkannte Radonmessstelle erfassen wir die Radonbelastung in ausgewählten Räumen ihres Gebäudes und werten diese aus. Sollte eine erhöhte Belastung vorliegen, berate ich Sie gerne über die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Planen Sie einen Neubau und wollen bereits vorab mehr über den Radongehalt in der Bodenluft und die notwendigen Schutzmaßnahmen erfahren, stehe ich Ihnen hierbei ebenso zur Seite.
Meine Leistungen umfassen dabei konkret:
- Radonmessungen in allen Gebäudetypen
- Empfehlung möglicher Schutzmaßnahmen
- Aufspüren von Radoneintrittspfaden
- Beratung von Bauherren, Planern und Bauträgern
- nachträgliche Kontrollmessungen
- Beratung zu Radonsanierungen